Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 8 S 1006/96   

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VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 8 S 1006/96 (https://dejure.org/1996,4078)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.11.1996 - 8 S 1006/96 (https://dejure.org/1996,4078)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. November 1996 - 8 S 1006/96 (https://dejure.org/1996,4078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Änderungsplanfeststellungsbeschluß wegen Rechtsfehler im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluß entsprechend VwVfG § 76 Abs 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 186 (Ls.)
  • DVBl 1997, 1127 (Ls.)
  • UPR 1997, 300 DÖV 1997, 744 (Leitsatz) DVBl 1997, 1127 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (25)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1995 - 8 S 1461/95

    Planfeststellung einer Straße - fehlerhafte Abwägung hinsichtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 8 S 1006/96
    Die Planfeststellungsbehörde kann einen als fehlerhaft erkannten, noch nicht bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluß durch einen neuen (Änderungs-)Planfeststellungsbeschluß mit der Folge ersetzen, daß die Rechtsschutzmöglichkeiten in vollem Umfang neu eröffnet sind (Folgeverfahren zum Senatsurteil v 8.12.1995 - 8 S 1461/95 -).

    Der den Gegenstand dieses Verfahrens bildende Änderungsplanfeststellungsbeschluß vom 15.2.1996 sieht davon ausgehend ebenso wie der (erste) Planfeststellungsbeschluß des Regierungspräsidiums vom 28.3.1995, der durch Urteil des Senats vom 8.12.1995 - 8 S 1461/95 - aufgehoben wurde, vor, in Verlängerung des bis zur Höhe des Wohngebiets "R." der Stadt S. G. dreispurig ausgebauten Abschnitts der B 2 der bestehenden Trasse im Bereich des K.tals zu folgen.

    Auf die Klagen des Rechtsvorgängers der Kläger 1 sowie der Kläger 2 und 3 hob der erkennende Senat mit Urteil vom 8.12.1995 (8 S 1461/95) diesen Planfeststellungsbeschluß auf, weil die von den Klägern des damaligen Verfahrens vorgeschlagene und von der Behörde als abwägungsbeachtlich eingestufte Planungsalternative einer ortsnahen Ostumfahrung von M. in diesem Beschluß zwar zutreffend beschrieben, in die abwägende Erörterung der Trassenvarianten aber nicht eingeflossen war.

    Der Vertreter des Regierungspräsidiums habe in der mündlichen Verhandlung vom 7.12.1995 (im Verfahren - 8 S 1461/95) mehrfach darauf hingewiesen, daß in jedem Falle die Westumgehung favorisiert werde.

    Die Kläger verweisen im übrigen auf die Klagebegründung im vorangegangenen Verfahren - 8 S 1461/95.

    Im Hinblick auf die Bezugnahme Kläger auf das Verfahren - 8 S 1461/95 - verweist das beklagte Land auf seine dortige Klageerwiderung vom 8.8.1995.

    Denn das beklagte Land hat in seiner Klageerwiderung im Verfahren - 8 S 1461/95 (Schriftsatz v. 8.8.1995, S. 8) - zutreffend darauf hingewiesen, daß infolge der Überquerung des Tals durch eine Talbrücke der Vogelflug nicht wesentlich behindert werde und bei der Bestandserhebung keine Horste von besonders gefährdeten Greifvogelarten festgestellt worden seien (vgl. auch S. 95 des Planfeststellungsbeschlusses).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 8 S 1006/96
    Dann darf der Planfeststellungsbeschluß nur für rechtswidrig erklärt und seine Nichtvollziehbarkeit festgestellt werden (BVerwG, Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 19.94 -, UPR 1996, 339).

    Sie haben vielmehr - auch die Kläger 1 bis 3 als von der Planfeststellung mit enteignender Vorwirkung betroffene Grundstückseigentümer - nur einen Anspruch auf Planaufhebung, wenn und soweit ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung kausal für die ihnen zugemutete Belastung ist (BVerwG, Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 19.94 -, UPR 1996, 339 (343) = DVBl. 1996, 907; Urt. v. 28.2.1996 - 4 A 27.95 -, UPR 1996, 270f. = NVwZ 1996, 1011; VGH Bad.- Württ., Urt. v. 28.3.1996 - 5 S 1301/95 -, VBlBW 1996, 469f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 5 S 1602/93

    (Erfolgreiche Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluß für den Neubau einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 8 S 1006/96
    Die Planfeststellungsbehörde hat die Eingriffsregelung der §§ 8 BNatSchG, 10, 11 NatSchG unter Beachtung der dort vorgegebenen Stufenfolge in einer Weise "abgearbeitet" (vgl. zur Struktur der Eingriffsregelung: VGH Bad.- Württ., Urt. v. 15.11.1994 - 5 S 1602/93 -, ESVGH 45, 109 = VBlBW 1995, 392), die jedenfalls eine Verletzung von Rechten der Kläger nicht erkennen läßt.

    Da die planfestgestellte Straße in dem im Tatbestand näher beschriebenen Umfang jeweils Grundeigentum der Kläger 1 bis 3 in Anspruch nehmen soll, ist der Planfeststellungsbeschluß auf deren Klagen hin grundsätzlich in jeder Hinsicht auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen (BVerwG, Urt. v. 18.3.1983 - 4 C 80.79 -, BVerwGE 67, 74 (76); VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.1994 - 5 S 1602/93 - UA S. 18).

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 8 S 1006/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B.: BVerwGE 56, 110 (133); 84, 31 (45); 91, 17 (20); Urt. v. 18.4.1996 - 11 A 86.95 -, NVwZ 1996, 901 (905) = NuR 1996, 523) besteht im Falle unzulänglicher Lärmvorsorge grundsätzlich nur ein Anspruch auf Planergänzung, nicht aber auf Planaufhebung.

    Dagegen trifft die Argumentation des BVerwG in einer zu § 18c Abs. 2 FStrG a.F., der straßenrechtlichen Vorgängervorschrift zu § 76 Abs. 2 VwVfG, ergangenen Entscheidung (Urt. v. 20.10.1989 - 4 C 12.87 -, UPR 1990, 99) auch auf die vorliegende Konstellation zu.

  • BVerwG, 17.04.1996 - 4 B 45.96

    Möglichkeit der Klageänderung hinsichtlich einer neuen behördlichen Entscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 8 S 1006/96
    Die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 17.4.1996 - 4 B 45.96 - mit der Begründung zurück, daß der Planfeststellungsbeschluß vom 28.3.1995 in dem diesen ersetzenden nachfolgenden Änderungsbeschluß vom 15.2.1996 aufgegangen sei und sich damit als selbständiger Anfechtungsgegenstand erledigt habe.

    Demgemäß hat das BVerwG in seinem die Beschwerde des beklagten Landes wegen der Nichtzulassung der Revision in dem genannten Urteil des Senats zurückweisenden Beschluß vom 17.4.1996 (4 B 45.96) ausdrücklich hervorgehoben, es sei dem Beklagten rechtlich unbenommen gewesen, so vorzugehen da die Aufhebungsentscheidung des Senats im Zeitpunkt der Änderung noch nicht rechtskräftig gewesen sei.

  • BVerwG, 02.02.1996 - 4 A 42.95

    Verwaltungsverfahrensrecht: Begriff der Planänderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 8 S 1006/96
    Insoweit kann auch eine Parallele zu der Änderungen des ausgelegten Plans betreffenden Vorschrift des § 73 Abs. 8 VwVfG gezogen werden, der nur solche Änderungen erfaßt, die das Gesamtkonzept der Planung nicht berühren und die Identität des Vorhabens wahren (BVerwG, Beschluß v. 2.2.1996 - 4 A 42.95 -, UPR 1996, 235 = NVwZ 1996, 905).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 8 S 1006/96
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Behörde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belanges entscheidet (vgl. grundlegend: BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 (309) und Urt. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 (314f.)).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 8 S 1006/96
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Behörde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belanges entscheidet (vgl. grundlegend: BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 (309) und Urt. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 (314f.)).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 8 S 1006/96
    c) Auch der Hinweis der Kläger, das BVerwG mache die "Wiederholung früherer Verfahrensschritte" zur Voraussetzung für die Heilung eines Mangels (z.B.: Urt. v. 5.12.1986 - 4 C 13.85 -, BVerwGE 75, 214 (227)) trifft in dieser Pauschalität nicht zu.
  • BVerwG, 06.08.1992 - 4 N 1.92

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit einer Veränderungssperre vor Bekanntmachung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 8 S 1006/96
    Vielmehr hat das BVerwG unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Entscheidung ausgeführt, es bedürfe in aller Regel nur der Wiederholung solcher Verfahrensschritte oder der Erfüllung jener inhaltlichen Voraussetzungen, deren Fehlen gerade die Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Rechtsaktes begründet hatte (Beschluß v. 6.8.1992 - 4 N 1.92 -, UPR 1993, 21 = NVwZ 1993, 471; ebenso: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.7.1996 - 5 S 2481/94 - S. 7).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

  • BVerwG, 20.12.1991 - 4 C 25.90

    Antrag auf Aufhebung von Planfeststellungsbeschlüssen - Antrag auf Gewährung

  • BGH, 01.02.1993 - II ZR 260/91

    Gutgläubiger Erwerb einer Baumaschine

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1301/95

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers

  • BGH, 03.03.1993 - XII ZB 93/91

    Umfang der Korrektur im Abänderungsverfahren - Verfassungsmäßigkeit der

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 5 S 1270/90

    Abwägungsgebot und Abwägungsbereitschaft bei straßenrechtlicher Planfeststellung;

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 34.89

    Lärmschutzwand - § 17 FStrG, §§ 48, 49 VwVfG, Konfliktbewältigungsgebot

  • BVerwG, 16.12.1992 - 7 B 180.92

    Planfeststellungsbeschluß - Klageänderung - Änderungsbeschluß

  • BVerwG, 24.10.1991 - 7 B 65.91

    Zulassung neuer Deponieflächen - Abfallentsorgungsanlage -

  • BVerwG, 28.07.1993 - 7 B 49.93

    Verhältnis von einem Änderungsplanfeststellungsbeschluss zu einem ursprünglichen

  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines

    Insoweit kann der Senat, weil es für das Ergebnis des Rechtsstreits nicht darauf ankommt, ohne weiteres mit dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluß und den diesem zugrunde liegenden schalltechnischen Gutachten davon ausgehen, daß durch die Elektrifizierung der Bahnstrecke und die teilweise Verlegung der Gleise ein erheblicher baulicher Eingriff im gesamten Bereich dieses Planfeststellungsabschnitts erfolgt, durch den der von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehende Verkehrslärm um mindestens 3 dB(A) erhöht wird und der deshalb eine wesentliche Änderung des Schienenweges im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV darstellt (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 15. Oktober 1996 - 20 A 95.40052 u.a. - UPR 1997, S. 300 (n.L.)).
  • VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00
    Zwar gilt das gleiche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, denn diese greifen zwar in bestehende Strukturen ein, führen aber keinen Eingriff herbei, solange die fördernden Wirkungen der Maßnahmen bezogen auf das jeweilige Schutzgut in einer Gesamtbetrachtung die kurzfristig auftretenden negativen Auswirkungen als unwesentlich erscheinen lassen (Louis, Bundesnaturschutzgesetz, Kommentar, 2. Auflage, § 8 Rn. 15 unter Hinweis auf VGH Mannheim, NuR 1997, 449 ff.).
  • VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00

    Klagebefugnis von Naturschutzverbänden

    Erkennt die Verwaltung einen Abwägungsvorgang retrospektiv als rechtsfehlerhaft und setzt sie an dieser Stelle erneut an, wiederholt sie also einen früheren Verfahrensschritt, so wird das ursprüngliche Verfahren fortgesetzt und als solches zu Ende geführt (BVerwG, Urteil vom 5.12.1986, BVerwGE 75, 214 - Flughafen München II - ; BVerwG, Beschluss vom 20.12.1991, Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 4; BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 22.11.1996, NuR 1997, 449 ff).
  • VG Hamburg, 21.11.2002 - 15 VG 2453/02
    Erkennt die Verwaltung einen Abwägungsvorgang retrospektiv als rechtsfehlerhaft und setzt sie an dieser Stelle erneut an, wiederholt sie also einen früheren Verfahrensschritt, so wird das ursprüngliche Verfahren fortgesetzt und als solches zu Ende geführt (BVerwG, Urteil vom 5.12.1986, BVerwGE 75, 214 - Flughafen München II - ; BVerwG, Beschluss vom 20.12.1991, Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 4; BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 22.11.1996, NuR 1997, 449 ff).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2002 - 4 M 93/01

    Voraussetzungen der Aufwerungsbedürftigkeit und der Aufwertungsfähigkeit

    Auf diese Konsequenz weist auch die mehrfach von den Beteiligten angeführte Kommentierung von Louis zu § 8 BNatSchG hin, in dem sie ausführt: "Diese Maßnahmen greifen zwar in bestehende Strukturen ein, sie führen aber keinen Eingriff herbei, solange die fördernden Wirkungen der Maßnahmen bezogen auf das jeweilige Schutzgut in einer Gesamtbetrachtung die kurzfristig auftretenden negativen Auswirkungen als unwesentlich erscheinen lassen" (Louis, BNatSchG a.a.O. unter Verweis auf VGH Mannheim, NuR 1997, 449, 452).
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997 - 2 O 10/96   

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https://dejure.org/1997,6357
OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997 - 2 O 10/96 (https://dejure.org/1997,6357)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.01.1997 - 2 O 10/96 (https://dejure.org/1997,6357)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Januar 1997 - 2 O 10/96 (https://dejure.org/1997,6357)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beseitigungspflichtige Körperschaft; Haushaltsabfälle; Umweltrecht; Versursachungsprinzip; Abfall; Abfallentsorgung; Stichweg; Müllfahrzeug; Müllgefäß

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 4 A 105/96
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997 - 2 O 10/96

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 27
  • UPR 1997, 300 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80

    Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997 - 2 O 10/96
    In welcher Weise der Abfallbesitzer seiner Überlassungspflicht nachzukommen hat, ist indes im AbfG nicht bestimmt, so daß insoweit konkretisierte Regelungen durch den Landesgesetzgeber möglich sind (BVerwG, Urt. v. 11.02.1983 - 7 C 45/80 - NVwZ 1984, 40).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997 - 2 O 10/96
    Die vom Abfallbesitzer verlangte Verbringung darf sich nicht bereits als wesentlicher Teil der dem Entsorgungspflichtigen obliegenden Tätigkeit darstellen (BVerwG, Beschl. v. 27.07.1995 - 7 NB 1.95 - DÖV 1996, 205).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997 - 2 O 10/96
    Entsprechend dem allgemein im Umweltrecht verankerten Verursachungsprinzip wird der Besitzer von Abfällen durch § 3 Abs. 1 AbfG in die Pflicht genommen, seinen Teil zur Lösung des Abfallproblems beizutragen und nicht alle dafür notwendigen Maßnahmen von der öffentlichen Hand erledigen zu lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 82.87 -, DVBl. 1989, 522).
  • VGH Bayern, 08.04.1992 - 4 B 88.933
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997 - 2 O 10/96
    Davon aber kann bei einer Verbringung des Müllgefäßes über eine Strecke von 60 m keine Rede sein (vgl. auch VGH München, Urt. v. 08.04.1992 - 4 B 88.933 -, NVwZ 1993, 392).
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2004 - 9 ME 1/04

    Leerung von Abfallbehältern; Voraussetzungen für die Zufahrt zu den

    Ein Transport des Abfalls bis zu 100 m Entfernung ist im Regelfall - wie auch hier - jedenfalls zumutbar (vgl. dazu weitere Einzelentscheidungen: VGH München, Urt. v. 8.4.1992 - 4 B 88.933 -, NVwZ 1993, 392: 30 m zumutbar; OVG Schleswig, Beschl. v. 31.1.1997 - 2 O 10/96 -, NVwZ-RR 1998, 27 = RdL 1997, 174 = NuR 1998, 215 = SchlHA 1997, 116: 60 m zumutbar; BVerwG, Urt. v. 25.8.1999 - aaO: 644 m bei einem Außenbereichsgrundstück zumutbar; Urt. des Senats v. 26.11.1997 - aaO: bei atypischer Grundstückslage im Außenbereich ca. 2 km zumutbar).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2002 - 7a D 75/99

    Verletzung des Abwägungsgebots; Abwägungsmangel bei Entscheidung des Rates

    vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Januar 1997 - 2 O 10.96 -, NVwZ-RR 1998, 27; Bayr. VGH, Urteil vom 8. April 1992 - 4 B 88.933 -, NVwZ 1993, 392 sowie BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995- 7 NB 1.95 - BVerwGE 99, 88 und Urteil vom 25. August 1999 - 7 C 27/98 - NVwZ 2000, 71.
  • OVG Sachsen, 29.03.2011 - 4 C 31/09

    Ausgestaltung der Überlassungspflicht für Abfälle durch den Satzungsgeber

    Im Vergleich zu den in der Rechtsprechung und Literatur noch für zumutbar gehaltenen Bringstrecken (vgl. OVG Schl.-H., Beschl. v. 31. Januar 1997 - 2 O 10/96 - [60 m]; BayVGH, Urt. v. 8. April 1992, NVwZ 1993, 392 [30 m]; Kunig, a. a. O., § 13 Rn. 12 m. w. N. ["eine Strecke, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt wird"]) erscheint es nicht unverhältnismäßig, dass die Antragstellerin die Abfallbehälter von ihren offenbar in der Regel weniger als 15 m von der öffentlichen Straße entfernt angelegten Standplätzen bis an den Straßenrand zu bringen hat.
  • KG, 16.02.2004 - 8 U 216/03

    Müllentsorgungsentgelt in Berlin: Berechnung sog. Komforttarife bei

    Diese weitere Leistung kann bei der Bemessung des Entgelts berücksichtigt werden, weil der Müllbesitzer im Rahmen der Zumutbarkeit einer Bringpflicht unterliegt, worauf die Beklagte unter Berufung auf entsprechende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zutreffend hingewiesen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999, 7 C 27/98, NVwZ 2000, 71; OVG Schleswig, Urteil vom 31. Januar 1997, 2 O 10/96, NVwZ-RR 1998, 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2002 - 7a D 75

    Unwirksamkeit des Bebauungsplans aufgrund Abwägungsmangel; Entscheidung des Rates

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